Die+10+FSC-Prinzipien

Prinzip 1: Einhaltung der Gesetze und FSC-Prinzipien
Die Waldbewirtschaftung erfolgt im Rahmen aller nationalen Gesetze und internationalen Verträge und Abkommen, welche das Land unterzeichnet hat. Die Prinzipien und Kriterien des FSC sind dabei zu erfüllen.

Prinzip 2: Besitzansprüche, Landnutzungsrechte und Verantwortlichkeit
Langfristige Besitzansprüche und Nutzungsrechte an Land- und Forstressourcen sind klar zu definieren, zu dokumentieren und rechtlich zu verankern.

Prinzip 3: Rechte der eingeborenen (indigenen) Volksgruppen
Festgeschriebene und Gewohnheitsrechte der indigenen und anderen Volksgruppen sind hinsichtlich Besitz, Nutzung und Bewirtschaftung von Land, Territorien und Ressourcen anzuerkennen und zu respektieren.

Prinzip 4: Gemeinschaftsbeziehungen und Rechte der ArbeitnehmerInnen
Die Waldbewirtschaftung soll das soziale und ökonomische Wohlergehen der im Walde Beschäftigten und der lokalen Gemeinschaften langfristig erhalten oder vergrössern.

Prinzip 5: Nutzen aus dem Walde
Die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Dienstleistungen des Waldes, so dass sie langfristig wirtschaftlich tragbar ist und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten kann.

Prinzip 6: Auswirkungen auf die Umwelt
Die Waldbewirtschaftung soll die biologische Vielfalt und die dazugehörigen Werte, die Wasserressourcen, die Böden sowie einmalige und empfindliche Ökosysteme und Landschaften erhalten und dadurch die ökologischen Funktionen und die Unversehrtheit des Waldes gewährleisten.

Prinzip 7: Bewirtschaftungspläne
Ein dem Umfang und der Intensität der geplanten Massnahmen angepasster Bewirtschaftungsplan ist zu erstellen, in Kraft zu setzen und laufend nachzuführen. Er enthält die langfristigen Bewirtschaftungsziele und die Mittel zu deren Verwirklichung.

Prinzip 8: Überwachung und Beurteilung
Ein dem Umfang und der Intensität der geplanten Massnahmen angepasster Bewirtschaftungsplan ist zu erstellen, in Kraft zu setzen und laufend nachzuführen. Er enthält die langfristigen Bewirtschaftungsziele und die Mittel zu deren Verwirklichung.

Prinzip 9: Erhaltung naturnaher Wälder
Primärwälder, naturnahe Sekundärwälder und Orte von grosser Bedeutung für die Umwelt, das soziale Leben und die Kultur sind zu erhalten. Solche Gebiete sind nicht durch Holzplantagen oder durch andere Landnutzungsformen zu ersetzen.

Prinzip 10: Holzplantagen
Plantagen sind in Übereinstimmung mit den Prinzipien und Kriterien 1-9 und den Kriterien zu Prinzip 10 zu planen und zu bewirtschaften. Plantagen können gemeinschaftlichen Nutzen erbringen und zur Deckung der Bedürfnisse der Welt an Waldprodukten beitragen. Sie sollen naturnahe Wälder ergänzen, nicht ersetzen. Sie sollen den Druck auf naturnahe Wälder reduzieren.

>> FSC-Grundsätze
>> Forest Stewardship Council (FSC)